Jugendversammlung 2020 mit zwei wegweisenden Anträgen

Eigentlich hatten wir im Jugendvorstand die Jugendversammlung 2020 als großes Event im Mai geplant. Aber es kam bekanntlich anders… Nachdem wir nun die Vereinsabende und die Jugendtrainings wieder durchführen durften, haben wir die ausgefallene Jugendversammlung am Freitag nachgeholt. Anwesend waren 9 Jugendliche und der gewählte Jugendvorstand.

Nach einem ausführlichen Bericht seit der letzten Jugendversammlung und der Entlastung des Jugendvorstandes, standen zwei Anträge auf der Tagesordnung, die letztlich mehrheitlich angenommen wurden und für die Schachjugend der Schachfüchse wegweisend sein werden.

Im ersten Antrag beschloss die Jugendversammlung erstmalig einen Jugendetat. Vorher oblagen die Ausgaben dem Zusammenspiel von Jugendwart und Kassierer. Nun entscheidet die Jugendversammlung wie der Jugendzuschuss aufgeteilt wird.

Der zweite Antrag knüpfte an die Altersgrenze der Schachjugend an. Bislang orientierte sich die Altersgrenze an der Altersgrenze im Spielbetrieb. Nicht nur die Deutsche Schachjugend versucht Angebote für die Über-Zwanzigjährigen zu schaffen (z. B. U25 Open), auch die Sportjugenden auf Stadt-, Kreis-, Land- und Bundesebene definieren die Altersgrenze bis einschließlich 26 Jahren (kurz: u27) und nehmen damit die „jungen Volljährigen“ (§ 7 (1) Nr. 3 KJHG/SGB VIII) in den Blick. Der Jugendvorstand erhofft sich durch die Ausweitung der Altersgrenze eine breitere Unterstützung der Jugendarbeit. Nach lebhafter und guter Diskussion beschloss die Jugendversammlung auch diesen Antrag mehrheitlich, so dass zukünftig die Über-Achtzehnjährigen ebenfalls bei der Jugendversammlung stimmberechtigt sind.

Abschließend wurde ein Saisonausblick versucht (was leider schwierig war, da immer noch nicht klar ist, ob die Saison 2019/2020 abgebrochen oder lediglich unterbrochen ist) und für die anstehenden Turniere, die Kempener Jugendstadtmeisterschaft 2020 und die BJEM Vorrunde Mitte, geworben.